Das Ehegattensplitting und die Steuerklassen 3&5:
Klare Abgrenzungen und aktuelle Reformdiskussion
Inhaltsverzeichnis
- steufa
- 9. August, 2024
Das Ehegattensplitting und die Steuerklassen 3 und 5 sind seit langem etablierte Elemente des deutschen Steuerrechts, die Ehepaaren erhebliche steuerliche Vorteile bieten können. Während das Splittingverfahren darauf abzielt, durch die gemeinsame Veranlagung die Steuerlast zu senken, beeinflusst die Wahl der Steuerklassenkombination direkt die monatliche Steuerbelastung. Doch diese Regelungen sind nicht unumstritten und stehen zunehmend im Zentrum politischer Reformdiskussionen. Kritiker argumentieren, dass insbesondere die Steuerklassen 3 und 5 veraltet und ungleich verteilt seien. In diesem Artikel erklären wir die Grundlagen des Ehegattensplittings, die Funktionsweise der Steuerklassen 3 und 5, und beleuchten die Gründe für die Diskussionen über deren Abschaffung. Zudem untersuchen wir die Auswirkungen eines Wechsels zu den Steuerklassen 4/4 mit Faktor und die möglichen Folgen für das Ehegattensplitting.
Was ist das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren im deutschen Steuerrecht, das verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften ermöglicht, ihre Einkommen gemeinsam zu versteuern. Es wurde 1958 eingeführt, um eine verfassungswidrige Benachteiligung von Ehen zu vermeiden, in denen beide Partner berufstätig sind oder in denen ein Partner die Rolle des Hausmanns oder der Hausfrau übernimmt.
Beim Ehegattensplitting wird das Gesamteinkommen beider Partner addiert und dann halbiert. Auf diese halbe Summe wird der Einkommenssteuersatz angewendet, und das Ergebnis wird verdoppelt, um die gesamte Steuerlast zu ermitteln. Dieses Verfahren führt oft zu einer geringeren Steuerbelastung im Vergleich zur Einzelveranlagung, insbesondere wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind.
Um das Ehegattensplitting nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Beide Partner müssen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein und dürfen nicht dauernd getrennt leben. Das Ehegattensplitting gilt sowohl für gegengeschlechtliche als auch gleichgeschlechtliche Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Es bietet erhebliche Steuervorteile, insbesondere wenn ein Partner ein hohes Einkommen erzielt und der andere wenig oder kein Einkommen hat. In solchen Fällen kann die Steuerlast durch das Splittingverfahren deutlich reduziert werden. Der Vorteil ist umso größer, je größer die Einkommensdifferenz zwischen den Partnern ist.
Was sind die Steuerklassen 3 und 5?
Die Steuerklassen 3 und 5 sind Teil des deutschen Lohnsteuersystems und betreffen den monatlichen Steuerabzug vom Gehalt von verheirateten Paaren. Diese Kombination wird häufig von Paaren gewählt, bei denen ein erheblicher Einkommensunterschied besteht. In der Regel wählt der Hauptverdiener die Steuerklasse 3, um von niedrigeren Steuersätzen und höheren Freibeträgen zu profitieren, während der Partner mit geringerem Einkommen die Steuerklasse 5 wählt, was zu höheren monatlichen Steuerabzügen führt.
Steuerklasse 3
Die Steuerklasse 3 bietet den Vorteil niedrigerer Steuerabzüge, da sie den höchsten Grundfreibetrag und die niedrigsten Steuersätze ermöglicht. Dadurch bleibt vom Bruttogehalt mehr Nettogehalt übrig. Diese Steuerklasse wird typischerweise vom Partner mit dem höheren Einkommen gewählt, um die monatlichen Abzüge zu minimieren und das Nettoeinkommen zu maximieren. In der Steuerklasse 3 können zudem höhere Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Vorteile der Steuerklasse 3
Ein wesentlicher Vorteil der Steuerklasse 3 ist das höhere Nettogehalt für den Hauptverdiener, da die Steuerabzüge niedriger sind. Dies führt zu einer Optimierung der monatlichen Liquidität, da dem Haushalt mehr Geld zur Verfügung steht, was die finanzielle Flexibilität erhöht. Für Paare mit einem deutlichen Einkommensunterschied ist dies besonders vorteilhaft, da es die finanzielle Last des Hauptverdieners reduziert.
Nachteile der Steuerklasse 3
Allerdings besteht ein erhöhtes Risiko von Nachzahlungen, wenn das Jahreseinkommen nicht korrekt eingeschätzt wird. Bei der jährlichen Steuererklärung kann es dann zu einer Steuernachzahlung kommen. Zudem ist die Steuerklasse 3 vorteilhaft, wenn ein erheblicher Einkommensunterschied zwischen den Partnern besteht. Ist dies nicht der Fall, kann es zu finanziellen Ungleichgewichten führen, da der weniger verdienende Partner möglicherweise unter einer höheren Steuerlast leidet.
Steuerklasse 5
Im Gegensatz zur Steuerklasse 3 zeichnet sich die Steuerklasse 5 durch höhere Steuerabzüge aus, da sie keine oder nur geringe Freibeträge berücksichtigt. Diese Klasse wird in der Regel vom Partner mit dem niedrigeren Einkommen gewählt, um die Vorteile der Steuerklasse 3 voll auszuschöpfen. Durch die hohen Steuerabzüge bleibt monatlich weniger Netto vom Bruttoeinkommen übrig.
Vorteile der Steuerklasse 5
Der Hauptvorteil von Steuerklasse 5 liegt in ihrer Kombination mit Steuerklasse 3. Durch diese strategische Ergänzung kann das Gesamtnetto des Haushalts maximiert werden. So profitiert das Paar insgesamt von einer optimierten monatlichen Steuerlast.
Nachteile der Steuerklasse 5
Ein Nachteil von Steuerklasse 5 ist die hohe monatliche Steuerlast, die die finanzielle Unabhängigkeit des Partners in dieser Klasse einschränken kann. Da der monatliche Nettolohn durch die hohen Steuerabzüge deutlich reduziert wird, kann dies zu finanziellen Herausforderungen führen. Zudem besteht wie bei Steuerklasse 3 das Risiko von Nachzahlungen bei der Steuererklärung, wenn die Einkommensverhältnisse nicht optimal eingeschätzt werden.
Gründe für die Abschaffung der beiden Steuerklassen
Monatliche Steuerabzüge und Nachzahlungen
Derzeit führt die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 oft dazu, dass der Besserverdienende niedrigere monatliche Steuerabzüge hat, was kurzfristig das verfügbare Einkommen erhöht. Diese geringeren Abzüge können jedoch am Jahresende zu Steuernachzahlungen führen, da die tatsächliche Steuerlast oft höher ist als die monatlich einbehaltenen Beträge. Mit der geplanten Abschaffung dieser Steuerklassen wird erwartet, dass die monatlichen Steuerabzüge besser mit der tatsächlichen Steuerlast übereinstimmen, was die Notwendigkeit von Nachzahlungen verringern könnte.
Gerechtere Steuerverteilung
Die Einführung der Steuerklasse 4 mit dem Faktorverfahren zielt darauf ab, eine gleichmäßigere Verteilung der Steuerlast zwischen den Partnern zu erreichen, indem die tatsächliche Einkommensverteilung berücksichtigt wird. Diese Anpassung soll die finanzielle Belastung gerechter verteilen und die wirtschaftliche Unabhängigkeit des geringer verdienenden Partners fördern. Durch das Faktorverfahren werden die individuellen Einkünfte der Partner bei der Berechnung der monatlichen Steuerabzüge stärker berücksichtigt, was zu einer faireren Steuerbelastung führt.
Förderung der Erwerbstätigkeit
Durch die Anpassung der Steuerklassen werden Anreize geschaffen, die insbesondere den geringer verdienenden Partner ermutigen, seine Arbeitszeit zu erhöhen oder wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten. Dies könnte vor allem die Erwerbsbeteiligung von Frauen fördern, die häufig in Steuerklasse 5 eingestuft sind und dadurch benachteiligt werden. Mit gerechteren Steuerabzügen wird es für beide Partner attraktiver, beruflich aktiv zu sein, was zu einer höheren Erwerbsquote führen kann.
Ziel der Reform
Insgesamt zielt die Reform darauf ab, das Steuersystem transparenter und gerechter zu gestalten, indem die monatlichen Steuerabzüge besser an die tatsächliche Steuerlast angepasst werden. Gleichzeitig fördert sie die wirtschaftliche Gleichstellung innerhalb von Ehen, indem sie finanzielle Anreize für beide Partner schafft, ihre Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und wirtschaftlich unabhängig zu bleiben. Diese Reform soll dazu beitragen, finanzielle Belastungen gerechter zu verteilen und die Steuergerechtigkeit zu verbessern.
Auswirkungen des Wechsels von den Steuerklassen 3/5 zu 4/4 mit Faktor
Verheiratete Steuerzahler sollten wissen, dass die Wahl der Steuerklassenkombination die Gesamtsteuerlast am Jahresende nicht verändert. Ob Sie die Steuerklassen 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor wählen, die tatsächliche Einkommenssteuer bleibt gleich. Der Hauptunterschied liegt in der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer, die bestimmt, wie viel Nettogehalt Sie jeden Monat erhalten.
Die jährliche Steuererklärung dient als abschließende Berechnung, bei der das Finanzamt überprüft, ob während des Jahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde. Das Ehegattensplitting wird dabei für alle Ehepaare angewendet, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, unabhängig von der gewählten Steuerklasse. Wichtig ist lediglich, ob die Steuererklärung gemeinsam oder getrennt erfolgt.
Die Steuerklassenwahl hilft lediglich dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin, die richtige Höhe der monatlichen Lohnsteuerabzüge zu berechnen, um sicherzustellen, dass es im folgenden Jahr keine großen Nachzahlungen oder Rückerstattungen gibt. Ehepaare in den Steuerklassen 3/5 oder 4/4 mit Faktor sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, um die Steuerabzüge auszugleichen. Ehepaare in der Steuerklasse 4/4 sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da ihre monatlichen Abzüge tendenziell höher sind, was oft zu einer Steuerrückerstattung führen kann, wenn sie dennoch eine Steuererklärung einreichen.
Folgen für das Ehegattensplitting
Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 wird das Ehegattensplitting selbst nicht direkt beeinflussen, da das Splittingverfahren weiterhin bestehen bleibt. Das Ehegattensplitting erlaubt es Ehepaaren, ihre Einkommen gemeinsam zu versteuern, was oft zu einer geringeren Steuerlast führt, insbesondere wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind. Hier sind die wesentlichen Auswirkungen der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5:
Monatliche Steuerabzüge: Die Steuerklassen 3 und 5 ermöglichen es derzeit, dass der Besserverdienende von niedrigeren monatlichen Steuerabzügen profitiert, was das verfügbare Nettoeinkommen kurzfristig erhöht. Mit der Abschaffung dieser Klassen wird erwartet, dass die monatlichen Steuerabzüge für beide Partner gleichmäßiger verteilt werden, was zu einem geringeren monatlichen Nettoeinkommen führen kann, aber die Steuerlast insgesamt nicht erhöht.
Vereinfachung des Steuersystems: Die Umstellung auf Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren soll die monatlichen Steuerabzüge besser an die tatsächliche Steuerlast anpassen. Dies könnte die Notwendigkeit von Nachzahlungen am Jahresende verringern und das Steuersystem transparenter gestalten.
Auswirkungen auf das Haushaltsbudget: Die Reform könnte dazu führen, dass Ehepaare monatlich weniger Haushaltsbudget zur Verfügung haben, was die Erfüllung laufender finanzieller Verpflichtungen erschweren könnte. Dies könnte vorwiegend für Familien mit bereits knappen Budgets eine Herausforderung darstellen.
Wahrnehmung der Steuerlast: Obwohl die Gesamtsteuerlast durch die Reform nicht steigen soll, könnte der Eindruck entstehen, dass die Steuerlast höher ist, da das monatliche Nettoeinkommen sinkt. Der Ausgleich erfolgt erst mit der jährlichen Steuererklärung, was weniger unmittelbar wahrgenommen wird.
Insgesamt zielt die Reform darauf ab, die Steuerverteilung innerhalb von Ehen gerechter zu gestalten und den Anreiz für eine gleichmäßigere Erwerbsbeteiligung beider Partner zu erhöhen, ohne die Vorteile des Ehegattensplittings zu beeinträchtigen.